Luftfahrt


Halter Haftpflichtversicherung (§ 43 LuftVG)

Die Halterhaftpflicht – Versicherung ist eine Pflichtversicherung und zur Zulassung eines Luftfahrtzeugs zwingend erforderlich. Das Luftfahrtzeug ist beim Gebrauch gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts versichert. Die Halter Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden, die durch den Betrieb des Luftfahrtzeuges bei unbeteiligten Dritten oder an fremden Sachen außerhalb des Luftfahrtzeugs entstehen.

Wichtig: Personen-, Sach- und gewisse Vermögensschäden der Insassen des Luftfahrtzeugs sind gesondert über eine Passagierhaftpflicht zu versichern.
Kombinierte Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflicht – Versicherung (CSL – Versicherung [Combined Single Limit])

Sie ist die Kombination zwischen Halter-Haftpflicht- und Passagierhaftpflicht Versicherung. Mit einer CSL – Deckung sichern Sie die gesetzlich geforderten Versicherungssummen für die Halter-Haftpflicht- und Passagierhaftpflicht Versicherung in Europa ab.

Wichtig: Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u.a. Personen mit Verwandtschaftsverhältnis 1.Grades. Weitere Ausschlüsse siehe Versicherung

Luftfahrtkasko Versicherung

Durch den Abschluss einer Luftfahrt – Kaskoversicherung schützen Sie Ihr Luftfahrzeug bei Verlust oder Beschädigung. Im Normalfall ersetzt die Kaskoversicherung den Zeitwert, bzw. im Teilschaden die Reparaturkosten, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung. Bitte beachten Sie den Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Flottenrabatt für Vereinsmitglieder bis zu 15 % möglich

Sitzplatz – Unfallversicherung

Eine Luftfahrt – Unfallversicherung schützt den Piloten und die Passagiere vor den erheblichen finanziellen Folgen eines Unfallereignisses. Versichert sind die im Versicherungsvertrag dokumentierten Sitzplätze, beispielsweise Pilotenplätze oder Passagiersitze gegen Tod oder Invalidität. Der Versicherungsschutz gilt vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrtzeuges. Wichtig:

Wenn Luftfahrzeuge für Schulungsflüge eingesetzt sind, verlangt die zuständige Luftaufsichtsbehörde eine Sitzplatz – Unfallversicherung nach dem Platzsystem

Private Unfallversicherung als Führer von Luftfahrzeugen / Luftsportgeräten

In der privaten Unfall – Versicherung ist meistens das Führen eines Luftfahrzeuges vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung für Piloten.

Viele Piloten sind gegen das Unfallrisiko nur unzureichend oder gar nicht versichert. Wir empfehlen deshalb unseren Kunden grundsätzlich eine Unfallversicherung, die das Flugrisiko (Führen von Luftfahrzeugen / Luftsportgeräten mitversichert. (Unfallversicherung „reines Luftfahrtrisiko“)

Luftfahrt-Rechtsschutzversicherung oder Verkehrsrechtsschutz für Luftfahrzeuge als Führer von Luftfahrzeugen / Luftsportgeräten

Der Versicherer trägt die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit. Er unterstützt Sie in der Wahrnehmung Ihrer Interessen u. a. bei Schadenersatzforderungen, Strafsachen, Entzug des Pilotenscheins.

In den meisten Privatrechtsschutzpolicen ist das Führen von Luftfahrzeugen / Luftsportgeräten ausgeschlossen

Analyse des Versicherungsschutzes für Vereine

– Luftfahrzeuge (Flottenversicherung)

– Vereinsversicherungen z.B.: Gebäudeschutz, Inhaltschutz, KFZ – Anhänger, Haftpflicht,       Gewässerschaden, Umweltschadendeckung, Photovoltaik usw.

Separate Kaskopolice für Flugschüler und Charterer

Als Flugschüler oder Charterer sind Sie für Schäden am Flugzeug über eine Luftfahrzeughaftpflicht und -kasko Versicherung des Luftfahrzeughalters abgesichert. Jedoch tragen Sie häufig ein finanzielles Risiko durch die Selbstbeteiligung. Decken Sie diese Lücke der finanziellen Folgen mit der Flugzeugkasko-Selbstbeteiligung über eine separate Police ab.

Die Kasko-Selbstbeteiligung kann zwischen 1.000 und 5.000 Euro versichert werden.

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